"Stock"
Vom Landgericht
Wertingen,
18. Jahrhundert.
Sechs Fußöffnungen
und sechs Handschellen.
Eichenholz,
49 : 180 cm.
Inv.Nr. StR 71


Die Sammlung von Folter- und Strafgerät am Bayerischen Nationalmuseum, die fast 300 Objekte zählt, ist zur Zeit nicht ausgestellt. Sie umfaßt Gegenstände der Folter und des Strafvollzugs (Lebens-, Leibes- und Ehrenstrafen), die vor allem auf Anweisung des Justizministeriums in den Jahren 1857 bis 1867 von verschiedenen Behörden dem Museum übergeben wurden.

Auf der Grundlage der „peinlichen Gerichtsordnung" Kaiser Karls V. von 1533 diente die Folter vor Gericht als Mittel der Wahrheitsfindung. Im 18. Jahrhundert wuchs an dieser Rechtspraxis Kritik und führte in manchen Gebieten zu einer Verringerung der Folter, so auch im Kurfürstentum Bayern. Mit dem Strafgesetzbuch von 1813 für das Königreich Bayern, ausgearbeitet von Anselm Feuerbach, wurde die Folter auch gesetzlich abgeschafft.

In zunehmender Begeisterung für das Mittelalter, das an sich die Folter nicht kannte, entstanden schon früh im 19. Jahrhundert entsprechende Sammlungen und die Inszenierungen von „Folterkammern". Es besteht Grund zur Annahme, daß in diesem Zusammenhang auch Foltergeräte erfunden wurden, zum Beispiel der Folterstuhl des Museums (StR 22). Denn in Gerichts- akten ist ein derartiger Stuhl bisher nicht nachgewiesen.


Elfenbeinplastik . Barockskizzen . Miniaturen . Glasmalerei . Textilien . Tapisserien . Kostüme . Keramik . Glas . Möbel . Stadtmodelle . Goldschmiedekunst . Metallkunst . Uhren/Instrumente . Waffen . Zunft/Handwerk . Rechtsaltertümer

 

 



sogenannter „Folterstuhl"
Vom Landgericht
Eichstätt, vermutlich
Anfang 19. Jahrhundert.
Eichenholz, 146 : 71 cm.
Inv.Nr. StR 22